Geschäftsverteilung der Ausschüsse

Ist der Bürgermeister an die Geschäftsverteilung der Ausschüsse laut Gemeinderatsbeschluss gebunden?

Aus § 30 Abs. 1 NÖ GO ergibt sich, dass das Kollegialorgan Gemeinderat die Wirkungsbereiche der einzelnen Ausschüsse festzulegen hat. Das heißt, dass diese Festlegung nur durch den Gemeinderat abgeändert werden kann. Da der Gemeinderat das höchste Organ der Gemeinde ist, sind alle anderen Gemeindeorgane an ihn gebunden. Würde der Bürgermeister oder eine andere Person eine Entscheidung des Gemeinderates bewusst missachten, wäre das nicht nur eine Gesetzwidrigkeit, sondern sogar zu prüfen, ob nicht sogar Amtsmissbrauch vorliegt.

Wir stellen ein:

Sachbearbeiter (m/w) Rechtsdatenbank

Zu unserem Mitgliederservice zählt u.a. Rechtsberatung, die durch einen in dieser Materie viele Jahre tätigen Experten durchgeführt wird. Zu seiner Unterstützung und zur Dokumentation der Beratungsergebnisse bauen wir eine offene Rechtsdatenbank im Internet auf.

Dein Profil

  • Du studierst Rechtswissenschaften
  • Du hast Interesse am Kommunalrecht
  • kannst Dich gut ausdrücken
  • wiki Kenntnisse von Vorteil

Deine Aufgaben

  • Aufbau und Pflege der Datenbank
  • Anonymisieren und Kategorisieren der Anfragen
  • Verrechnung

Das besondere an dieser Position

  • Du kannst Deine Zeit frei einteilen
  • Bist nicht an einen Ort gebunden

Eckdaten

Vertragsart: Freier Dienstvertrag
Stundenanzahl: 5-10 h/Woche
Gehalt: 10 EUR pro Stunde

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Beitragsleistungen 2018

Für das laufende Jahr wurden gem §17a des Gemeindebezügegesetzes folgende Beiträge verordnet:

bis 500 EW € 292,01
von 501 bis 1.000 EW € 441,62
von 1.001 bis 2.000 EW € 584,07
von 2.001 bis 3.000 EW € 877,51
von 3.001 bis 4.000 EW € 973,91
von 4.001 bis 5.000 EW € 1.071,74
von 5.001 bis 7.000 EW € 1.169,56
von 7.001 bis 10.000 EW € 1.263,55
von 10.001 bis 20.000 EW € 1.363,75
von 20.001 bis 30.000 EW € 1.461,58
mehr als 30.000 EW € 1.559,40

Die zusätzlich ausgeschütteten Schulungsbeiträge sind von Bezirk zu Bezirk verschieden…

Erhöhung Ausgangsbetrag

Die NÖ Landesregierung hat die Erhöhung des Ausgangsbetrages beschlossen, der die Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Bürgermeister und der übrigen Gemeindevertreter bildet. Für Bezüge, die am 31. Dezember 2017 € 4.290,32 nicht überstiegen haben beträgt er nun € 9.118,17. Für die anderen (meist nur Bürgermeister größerer Gemeinden) beträgt er nun € 8.755,76.

Ausstellungsführung „Form folgt Paragraph“

Im Gemeinderat beschließen wir einen Bebauungsplan. Welche Auswirkungen dieser Bebauungsplan für das Erscheinungsbild unsrer Städte und Dörfer hat, zeigt die aktuelle Ausstellung des Architekturzentrums Wien.

Mit einer Ausstellungsführung wollen wir die andere Seite kennenlernen. Wie interpretieren Bauträger und Architekten unsere Bestimmungen? Und kommt das dort so an wie wir uns es vorgestellt haben?

Ort: Architekturzentrum Wien, Museumsquartier, Wien 7
Datum: 17. März 2018
Zeit: 16:00 bis 17:30
Führung: Mag. Katharina Ritter, Kuratorin Az W

Rechnungsabschluß 2017

Einnahmen

für Bürgerliste BI SG Gesamt
Deutsch Wagram 4.980,60 1.303,04 6.283,64
Harmannsdorf 1.919,46 959,74 2.879,20
Laa a/d Thaya 9.220,32 2.480,00 11.700,32
Ladendorf 3.458,92 1.240,00 4.698,92
Leopoldsdorf 7.392,91 4.435,76 11.828,66
Prottes 2.877,85 891,05 3.768,90
Schönkirchen 4.604,56 1.425,68 6.030,24
Wolkersdorf 6.915,24 1.860,00 8.775,24
Summe 41.369,85 14.595,27 55.965,12
Zinsen 0,38
Gesamt 55.965,50

Ausgaben

Kontoführung 51,11
Telefongebühren 10,00
Homepage kostenlos
Schulung Steuererklärung kostenlos
Listenbeiträge 53.166,87
Summe 53.227,98

Legende:
BI … Beiträge für Interessensvertretungen
SG … Schulungsgelder

Schulung VRV 2015

Politik wird nicht zuletzt mit Geld gemacht. Das Budget ist einer der wichtigsten Beschlüsse die der Gemeinderat zu treffen hat. Oft kommt es, dass gerade zu diesem Thema kaum eine Diskussion oder Gegenanträge der Opposition stattfinden. Das ist vielfach mit mangelndem Know-How erklärbar.

Die neue VRV bringt umfangreiche Änderungen für die Rechnungslegung der Gemeinden. Ende November ging ein Entwurf der Novelle 2017 in Begutachtung. Damit ist klar was auf uns zukommt. Jetzt sind wir am Zug. Wir wollen uns mit den zentralen Veränderungen zum bisherigen System befassen. Anhand von Beispielen aus der Praxis werden Aufbau und Inhalt des künftigen Voranschlags und Rechnungsabschlusses dargestellt.

Ort: Hotel Klaus, Wolkersdorf
Datum: 27. Jänner 2018
Zeit: 9:00 bis 17:00
Vortragender: Mag. Peter Biwald, Geschäftsführer des KDZ

Für alle Mitglieder und solche die es noch werden wollen ist die Teilnahme kostenlos.