Gemeindearbeit nun über Internet möglich

Landtag NÖ

In der gestrigen Sitzung des Landtages wurde einstimmig die Gemeindeordnung novelliert. Die Bestimmungen gelten temporär bis 31.Dezember 2020:

  • Beschlüsse dürfen per Umlauf oder Videokonferenz gefasst werden. (Ausgenomman davon sind explizit Wahlen)
  • Positiv: Das Sitzungsprotokoll hat bei Beschlüssen im Umlaufweg Stellungnahmen zu enthalten.
  • Negativ: Gegenanträge, Zusatzanträge und Änderungsanträge sind bei Gemeinderatsbeschlüssen nicht zugelassen (Bei Vorstands-, Stadtrats- und Ausschußbeschlüssen gilt diese Einschränkung nicht)
  • Verordnungen müssen zwingend auf der Gemeindehomepage kundgemacht werden, wenn sie nicht an der Amtstafel kundgemacht werden können oder die öffentliche Einsicht nicht möglich ist.
  • Gemeinderats-, Ausschuß- und Vorstands-/Stadtratssitzungen dürfen bei außergewöhnlichen Verhältnissen seltener stattfinden
  • div Fristen zB für Voranschlag bzw Rechnungsabschluß werden verlängert

Im Original: NÖ Landtagsbeschluß

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